FAQ

Was ihr über Leasing wissen müsst?

Wir lieben Autoschnäppchen und haben uns auf preiswerte Leasingangebote spezialisiert. Täglich ist unser 3-köpfiges Redaktionsteam auf der Suche nach den besten Leasing-Deals und Schnäppchen auf dem Markt. Diese präsentieren wir in redaktionellen Beiträgen auf Sparneuwagen.de, um euch die Suche auf dem unübersichtlichen Markt zu erleichtern. Wir berichten ausschließlich von Fahrzeugen, die preiswerter als der Marktführer sind und bereiten diese Deals so auf, dass ihr in nur wenigen Schritten zum für euch passenden Angebot kommt. Unsere Expertise macht es möglich, euch die besten Leasingangebote auf dem Markt tagesaktuell zu präsentieren.

Im Gegensatz zum klassischen Kaufvertrag für ein Auto bietet ein Leasingvertrag zahlreiche Vorteile, die nicht ausschließlich nur durch die günstige Leasingrate zustande kommen. Das Vorurteil, dass Leasing nur für gewerbliche Kunden von Interesse ist, ist schon lange widerlegt: Auch für den privaten Einsatz bietet ein Leasingvertrag zahlreiche Varianten und Optionen, die einem Kauf überlegen sind. Es ist daher nur wenig erstaunlich, dass die Tendenz zum privaten Leasing von Jahr zu Jahr steigt und insbesondere auch für Haushalte ohne Business-Hintergrund von Interesse ist. Ein Blick in die Werbeanzeigen und Fernsehspots macht deutlich: Leasing ist in – und die Statistiken belegen eindrucksvoll, dass dieser Trend nicht nur hierzulande gerne angenommen wird. Wer sich für ein Leasingfahrzeug entscheidet, der steht zunächst vor der Wahl zwischen dem sogenannten Kilometerleasing, welches sich an der zu erwartenden Fahrleistung orientiert, und dem sogenannten Restwertleasing, das auf der Verwertung des Leasingfahrzeugs nach Beendigung des Leasingvertrags basiert. Für private Haushalte aber auch für Gewerbe hat sich im täglichen Gebrauch das Kilometerleasing durchgesetzt – nicht zuletzt, weil dieses auch finanziell sehr viel interessanter ist.

Der Leasingfaktor gibt Auskunft über das Verhältnis von Leasingrate zu Listenpreis des Fahrzeuges und ist daher ein hervorragender Indikator dafür, wie attraktiv ein Angebot ist. Je niedriger der Leasingfaktor ist, als desto besser gilt das Angebot. Alle Leasing-Angebote mit einem LF unter 0,6 sind top. Bitte beachtet: Der Leasingfaktor ist nur innerhalb eines Modells vergleichbar. Nur, weil es den Golf mit einem LF von 0,6 gibt, heißt das nicht, dass ein Tesla, der regelmäßig um 1,0 schwingt, zu teuer ist.

Außerdem gilt insgesamt die Regel, dass eher günstige Autos (beispielsweise Dacia oder Nissan) im Leasing eher teurer sind als vergleichbare Wagen „edlerer“ Marken. Das liegt vor allem daran, dass ein Leasing eine bestimmte Menge Geld kostet, die bei jedem Fahrzeug ungefähr gleich ist. Bei einem ohnehin schon günstigen Wagen ist diese „Grundgebühr“ im Verhältnis größer als bei einem teuren Auto.

Um den Leasingfaktor beim Autoleasing zu berechnen, benötigt ihr grundlegende Informationen, die den Vergleich ermöglichen:
  • die Leasingrate
  • den Bruttolistenpreis des favorisierten Leasing-Fahrzeugs
  • die vorgesehene Vertragslaufzeit
  • möglicherweise eingeplante Sonderzahlungen in Form einer Anzahlung

Daraus ergeben sich zwei Formeln jeweils inklusive einer Anzahlung/Sonderzahlung und ohne:
  • ohne Anzahlung/Sonderzahlung: (Rate/Bruttolistenpreis)x100 = Leasingfaktor
  • mit Anzahlung/Sonderzahlung: (Rate+(Anzahlung/Laufzeit)/Bruttolistenpreis)x100=Leasingfaktor

Neben der Leasingrate, deren Höhe vom Listenpreis des Fahrzeuges sowie vom festgelegten Restwert des Autos abhängt, kommt es beim Neuwagen-Leasing zu etwaigen Nebenkosten, die ihr einberechnen müsst. Dabei sind vor allem die Überführungskosten der wichtigste Part. Sie gelten als monetärer Wert für die Überführung vom Hersteller-Werk zum Händler. Die Überführungskosten variieren je nach Marke und Modell, liegen in der Regel aber zwischen 500 bis 1.000 Euro. Zusätzlich kommen die gängigen Kosten für die Anmeldung beim Straßenverkehrsamt sowie für den Erwerb der Kennzeichen auf euch zu.

Darüber hinaus kommen die Kfz-Steuer und die Beiträge für die Versicherung hinzu. Hierbei handelt es sich um mindestens eine Haftpflichtversicherung. Laut StVZO reicht eine Haftpflichtversicherung. Eine zusätzliche Vollkaskoversicherung ist wärmstens zu empfehlen und bei einigen Leasinganbietern tatsächlich Pflicht.

Seit einiger Zeit besteht die Möglichkeit, den BAFA-Umweltbonus für Plug-In-Hybride und Elektroautos zu ergattern. Für diesen müsst ihr in Form einer Sonderzahlung in Vorleistung treten, die ihr nach erfolgreicher Beantragung beim BAFA und Zulassung des Neuwagens vom Staat zurückerstattet bekommt. Das BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das diverse Förderprogramme ins Leben ruft, um beispielsweise umweltfreundliche Autos oder erneuerbare Energien zu fördern. Aber Achtung: BAFA für Plug-In-Hybride gibt es aktuell nur bis Ende 2022. Informiert euch unbedingt auf offiziellen Seiten, wie die aktuelle Bestimmung für den Erhalt des Umweltbonus aussieht.

Weitere Kosten entstehen bei der Wartung und Instandhaltung des Leasing-Fahrzeuges, für die ihr meist selbst verantwortlich seid. Angebote können aber die Inspektionskosten auch mit abdecken. Also unbedingt Angebote beachten.

Bei der Fahrzeugrückgabe können ebenfalls noch Extrakosten entstehen, die ihr im Auge behalten solltet. In der Leasingrate sind die Kosten für gebrauchsübliche Schäden nach dem jeweiligen Schadenkatalog sowie das Gutachten des jeweiligen Leasinganbieters enthalten. Es kann aber auch zu weiteren Ausgaben durch einen zusätzlichen Gutachter, Mehrkilometer, Reparaturen von nicht gebräuchlichen Schäden und Kosten von nicht rechtzeitig durchgeführten Services, Inspektionen und TÜV-Prüfungen kommen. Bei Sparneuwagen gibt es üblicherweise Kilometerleasing. Beim Restwertleasing können weitere Kosten entstehen, die man nicht vorhersagen kann. Warum? Man weiß nicht, wie der Gebrauchtwagenmarkt in drei Jahren beziehungsweise nach Leasingende aussehen wird.

Wichtig: Eine entscheidende Voraussetzung ist eine positive Bonität. Das gilt sowohl für private als auch gewerbliche Anfragen. Mit einem negativen SCHUFA-Eintrag können beispielsweise die Banken keine Zustimmung zu einem Leasingvertrag gewähren.

Voraussetzungen bei Privatpersonen
Als Privatperson benötigt ihr eine positive SCHUFA-Auskunft sowie ein regelmäßiges Einkommen in ausreichender Höhe. Außerdem müsst ihr in der Regel nachweisen, dass ihr das Einkommen mindestens für die Länge der Vertragsdauer bezieht. Solltet ihr derzeit Student o.ä. sein, ist normalerweise ein Bürge erforderlich. Bitte kontaktiert im Zweifelsfall den jeweiligen Händler, der euch in Zusammenarbeit mit der Leasingbank passende Lösungsvorschläge unterbreiten kann.

Voraussetzungen bei Unternehmen
Als Unternehmen müsst ihr eine ausreichende Kreditwürdigkeit nachweisen und mitunter einen Handelsregister-Auszug und ggf. eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorlegen. Gesellschafter bzw. Inhaber oder auch Geschäftsführer müssen über eine positive SCHUFA-Auskunft verfügen. Jüngere Unternehmen können bei Stellung einer entsprechenden Sicherheit ebenfalls problemlos einen Leasingvertrag abschließen. Die Gründung des Unternehmens muss mindestens ein Jahr zurückliegen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine sogenannte „Bundesoberbehörde“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Es übernimmt die Vergabe von Fördermitteln für energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zum Energiesparen und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.

Gerade bei Leasing oder Kauf eines Elektroautos oder eines Plug-In-Hybriden greift die Förderung. Dabei variiert die Höhe nach dem Preis des Fahrzeuges. Es ergeben sich aktuell noch folgende Prämien bis Ende 2022:

 

Staatlicher Anteil

Anteil der Hersteller

Gesamtprämie

E-Autos bis 40.000 Euro

6.000 Euro

3.000 Euro

9.000 Euro

E-Autos über 40.000 Euro

5.000 Euro

2.500 Euro

7.500 Euro

Plug-In-Hybride bis 40.000 Euro

4.500 Euro

2.250 Euro

6.750 Euro

Plug-In-Hybride über 40.000 Euro

3.750 Euro

1.875 Euro

5.625 Euro


Der Umweltbonus ist zunächst bis zum 31. Dezember 2025 befristet.
Hier gibt es mehr Infos: BAFA

Die Leasingrate zeigt den normalen Preis, den ihr für das Fahrzeug über eine bestimmte Laufzeit leisten müsst. Ohne Sonderkosten. Die Gesamtkosten pro Monat sind meist höher als die normale Leasingrate, da in ihnen Sonderkosten wie die Überführung, eine Anzahlung oder Ähnliches einberechnet sind. Alle möglichen Kostenfaktoren werden zusammenaddiert und dann durch die Laufzeit geteilt. Dadurch entstehen die Gesamtkosten pro Monat. Natürlich ist es möglich oder sogar üblich Sonderkosten oder die Überführung am Stück auszulösen, sodass prinzipiell nur die reine Leasingrate übrigbleibt.

Bei der Berechnung von Autokosten werden üblicherweise (zum Beispiel in Autotests, etwa beim ADAC) sämtliche Kosten, inklusive fiktiver Kosten wie Wertverlust über die Nutzungsdauer, einberechnet, insofern folgen wir hier dem gleichen Konzept, damit ihr eine bessere Vorstellung davon habt, wie viel ihr über die Laufzeit gesehen monatlich bezahlt.

Prinzipiell müssen Privat- und Gewerbekunden unterschiedliche Dokumente einreichen.

Bei Privatkunden sind es: Kopie des Personalausweises, SCHUFA-Auskunft, die letzten drei Gehaltnachweise.

Generell gilt, dass der Leasingnehmer volljährig sein muss. Eine positive Bonität ist zwingend notwendig. Bei einem negativen SCHUFA-Eintrag ist die Wahrscheinlichkeit eines Leasings gering.

Bei Gewerbekunden schwanken die Voraussetzungen beziehungsweise die Unterlagen je nach Form des Unternehmens. Liquidität ist wie beim Privatleasing ein absolutes Muss. Diverse Leasinggeber haben unterschiedliche Anforderungen für ein Gewerbeleasing. Es lohnt sich also auf jeden Fall, direkt beim Anbieter anzufragen, was benötigt wird.

Wer einen Plug-In-Hybrid, Brennstoffzellen-Fahrzeuge oder teure Dienst-Stromer fährt, kommt in den Genuss der sogenannten 0,5%-Regelung. Diese steuerliche Begünstigung gilt für E-Autos, die ab dem 01. Januar 2019 erstmals als Firmenwagen genutzt werden. Sie läuft noch bis zum 31. Dezember 2030. Die Regelung besagt, dass Arbeitnehmer für die Versteuerung ihres Firmenwagens nur den halben Listenpreis ansetzen müssen, wenn er als geldwerter Vorteil angesehen wird.

Ursprünglich betrachtet ist das die 1%-Regelung. Das Finanzamt erkennt, ohne Fahrtenbuch, alle laufenden Kosten für das Fahrzeug an, wenn es überwiegend geschäftlich genutzt wird. Dafür wird dem Fahrer jeden Monat 1% vom Bruttolistenpreis (BLP) auf sein Gehalt dazugerechnet, das entsprechend versteuert werden muss. Bei Plug-In-Hybriden, Brennstoffzellen-Fahrzeugen oder teuren Dienst-Stromern ist es nur ein halbes Prozent.

Der GAP-Unterdeckungsschutz schließt im Falle eines Kfz-Versicherungsfalles (z. B. Totalschaden oder Diebstahl) die Lücke zwischen dem Ablösewert des Leasingvertrages und der Kfz-Versicherungsleistung. Der GAP-Unterdeckungsschutz kann in einigen Leasingverträgen bereits enthalten sein. In jedem Fall schreibt der Anbieter klar aus, ob die GAP-Deckelung enthalten ist.